Web Wikinger gmbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der WEB-WIKINGER GmbH (nachfolgend „WEB-WIKINGER GmbH“) und ihren Auftraggebern für sämtliche, auch künftige Aufträge. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn die WEB-WIKINGER schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben. Dies gilt auch, falls die WEB-WIKINGER GmbH den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Abreden bedürfen der Schriftform.

2. Auftragserteilung, Präsentationen

(1) Angebotsunterlagen der WEB-WIKINGER GmbH stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern lediglich Aufforderungen an den Auftraggeber, seinerseits ein Angebot zu unterbreiten. Anderenfalls enthalten Angebotsunterlagen der WEB-WIKINGER GmbH die Aufforderung an den Auftraggeber, das Angebot durch Gegenzeichnung oder E-Mail-Bestätigung verbindlich anzunehmen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Bindungsfrist an ein entsprechendes Angebot 10 Tage.

(2) Soweit die WEB-WIKINGER GmbH auf Einladung eines Auftraggebers an einer Präsentationsveranstaltung oder auch einem sog. Pitch teilnimmt, um sich für die Erteilung eines bestimmten Auftrags zu bewerben, ist der Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, der WEB-WIKINGER GmbH hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen, die sämtliche Kosten für die Teilnahme am Pitch für Personal und Material einschließlich etwaiger Fremdleistungen abdeckt. Weitere Regelungen und etwaige Begrenzungen der Kostenerstattung für die Teilnahme am Pitch sind zwischen den Vertragspartnern im Rahmen der Teilnahmevereinbarung zum Pitch gesondert zu regeln.

(3) Sämtliche anlässlich des Pitches präsentierten Arbeitsergebnisse oder Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur dann verwertet werden, wenn auf Grundlage der vorgestellten Präsentationen eine Beauftragung der WEB-WIKINGER GmbH erfolgt. Insoweit verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere, die WEB-WIKINGER GmbH unverzüglich nach Beendigung des Pitches sämtliche etwa eingereichten Präsentationsunterlagen wieder zur Verfügung zu stellen. Jede Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung von Präsentationsunterlagen ohne vorherige Zustimmung der WEB-WIKINGER GmbH ist untersagt. Bis zur Erteilung eines Auftrags für die Umsetzung der Präsentationsunterlagen steht es der WEB-WIKINGER GmbH frei, die präsentierten Ergebnisse anderweitig zu nutzen, insbesondere Dritten anzubieten.

3. Leistungserbringung

(1) Die WEB-WIKINGER GmbH erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen durch eigene oder freie Mitarbeiter, ist jedoch auch berechtigt, für die Leistungserbringung Unteraufträge an Dritte zu erteilen.

(2) Soweit die WEB-WIKINGER GmbH für die Erbringung der vertraglichen Leistungen Fremdleistungen Dritter in Anspruch nimmt (siehe zur Vergütung der Fremdleistungen nachfolgende Ziffer), erfolgt die Beauftragung der Dritten grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Nach gesonderter Bevollmächtigung durch den Auftraggeber ist auch die Beauftragung von Fremdleistungen im Auftrag des Auftraggebers möglich.

4. Vergütung, Fremdkosten

(1) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, berechnet sich die Vergütung der WEB-WIKINGER GmbH für zu erbringende Leistungen nach Maßgabe der bei Auftragserteilung vereinbarten Auftragssumme oder der vereinbarten Stundensätze. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer. Die Stundensätze verstehen sich exklusive Material- und ggf. anfallender Fremdkosten. Fremdkosten sind z.B. Kosten für Fotoshootings und damit zusammenhängende Rechteeinräumungen, Fremdsprachenübersetzungen, Druckaufträge etc. Fremdkosten sind nach Maßgabe der dem Auftraggeber vorzulegenden entsprechenden Rechnungsbelege vom Auftraggeber mit Vorlage der jeweiligen Belege zahlbar. Über Art und Umfang der zu erwartenden Fremdkosten verständigen sich die Vertragspartner bei Beauftragung der WEB-WIKINGER GmbH oder während der Auftragsabwicklung gesondert.

(2) Reisekosten und/oder Beförderungsentgelte für die Versendung von Arbeitsergebnissen etc. stellt die WEB-WIKINGER GmbH dem Auftraggeber nach Maßgabe des tatsächlichen Anfalls (Flugreisen Economy, Bahn 1. Klasse, Mietwagen oder Kilometerpauschale 0,50 € / km) in Rechnung.

5. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) In der Regel sind die Arbeitsergebnisse der WEB-WIKINGER GmbH urheberrechtlich geschützt. Soweit die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes mangels Vorliegen eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Einzelfall keine Anwendung finden sollten, gelten die Regelungen des deutschen Gesetztes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) in der jeweils geltenden Fassung dennoch zwischen den Vertragspartnern entsprechend.

(2) Die WEB-WIKINGER GmbH räumt dem Auftraggeber die im Rahmen der Auftragserteilung spezifizierten Nutzungsrechte an den auftragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen der WEB-WIKINGER GmbH ein. Mangels spezifischer Rechteeinräumung erwirbt der Auftraggeber stets nur einfache und nicht unterlizenzierbare, jedoch räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte. Soweit in den von der WEB-WIKINGER GmbH erstellten Arbeitsergebnissen Bestandteile Dritter enthalten sind, an denen entsprechende Rechte Dritter bestehen, gelten hierfür allein die Regelungen der entsprechenden dritten Partei bezüglich Art und Umfang eingeräumter Nutzungsrechte. Hierauf wird die WEB-WIKINGER GmbH den Auftraggeber gesondert hinweisen.

(3) Soweit die Arbeitsergebnisse der WEB-WIKINGER GmbH auch Programmierungsleistungen enthalten, ist die WEB-WIKINGER GmbH – soweit nicht abweichend vereinbart – nicht verpflichtet, dem Auftraggeber den Quellcode und/oder die Entwicklungsdokumentation offen zu legen. Programmierungsleistungen der WEB-WIKINGER GmbH enthalten in der Regel Standardsoftwarekomponenten, die der WEB-WIKINGER GmbH oder Dritten entwickelt wurden und einer Vielzahl unterschiedlicher Auftraggebern zur Verfügung stehen. Für die Rechteeinräumung an Programmierungsleistungen der WEB-WIKINGER GmbH gelten allein die hierzu ausdrücklich mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Auftraggeber nur zur Nutzung der Programmierungsleistungen im Rahmen seiner eigenen internen Geschäftsvorfälle berechtigt. Unzulässig ist insbesondere der Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder die Zurverfügungstellung für Dritte z.B. im Wege des Application Service Providings. Die Weitervermietung ist unzulässig. Vervielfältigungen der Programmierungsleistungen sind nur insoweit zulässig als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Das Recht zur Erstellung von Sicherungskopien bleibt unberührt. Bei Nutzung von Open Source-Software gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen, unter denen die Open Source-Software angeboten wird.

(4) Sämtliche Rechteeinräumungen erfolgen aufschiebend bedingt mit Zahlung der vereinbarten Vergütung einschließlich Fremdkosten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Urheberrechtshinweise der WEB-WIKINGER GmbH zu entfernen oder die Arbeitsergebnisse der WEB-WIKINGER GmbH ohne entsprechende vorherige Einwilligung zu verändern.

(5) Soweit die WEB-WIKINGER GmbH im Rahmen ihrer Arbeitsergebnisse Typografien benutzt, sind dies – sofern nicht abweichend vereinbart – von Dritten lizenzierte Typografien, deren Nutzung durch den Auftraggeber einer gesonderten Lizenzierung durch den jeweiligen Rechteinhaber bedarf. Mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung räumt die WEB-WIKINGER GmbH dem Auftraggeber entsprechende Nutzungsrechte nicht ein.

(6) Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die WEB-WIKINGER GmbH nicht verpflichtet, dem Auftraggeber die den abgelieferten Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden Quelltexte bzw. offenen Dateien zu übergeben.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebern, rechtliche Verantwortung

(1) Soweit die WEB-WIKINGER GmbH für die Erstellung der Arbeitsergebnisse Vorlagen des Auftraggebers benötigt, steht der Auftraggeber uneingeschränkt für die rechtliche Unbedenklichkeit der zu liefernden Vorlagen ein. Soweit die Tätigkeit oder die Arbeitsergebnisse der WEB-WIKINGER GmbH im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung von Vorlagen des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen und diese die WEB-WIKINGER GmbH in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die WEB-WIKINGER GmbH insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung – freizustellen.

(2) Die WEB-WIKINGER GmbH weist darauf hin, dass allein der Auftraggeber für die rechtliche Prüfung der beauftragten Arbeiten verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere für wettbewerbsrechtliche Beurteilungen oder die Entwicklung von Logos und/oder Namen im Hinblick auf möglicherweise entgegenstehende Namens- und/oder Markenrechte Dritter. Die WEB-WIKINGER GmbH empfiehlt insoweit dringend die rechtliche Begleitung entsprechender Aufträge einschließlich ggf. der Durchführung von Markenrecherchen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm während der Bearbeitung des Auftrags übergebenen Rein- bzw. Maßzeichnungen, Modelle, Daten, Dateien etc. unverzüglich auf Mängel zu prüfen und der WEB-WIKINGER GmbH etwaige Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Soweit nicht abweichend vereinbart, bezieht sich die Prüfpflicht des Auftraggebers auch auf umgesetzte Texte einschließlich etwaiger als Fremdleistung in Auftrag gegebener Übersetzungsarbeiten.

(4) Soweit dem Auftraggeber im Rahmen von Vorentwürfen Farbmuster und/oder Farbkombinationsmöglichkeiten vorgelegt werden, handelt es sich hierbei um Farbbeispiele, die geringfügig von der späteren beabsichtigten Produktion abweichen können. Dies ist technisch bedingt und stellt keinen Mangel dar. Verbindliche Farbtonumsetzungen sind gesondert zu vereinbaren.

(5) Die Transportgefahr für die Übermittlung der Arbeitsergebnisse trägt der Auftraggeber. Für die Ablieferung der Arbeitsergebnisse gilt § 377 HGB uneingeschränkt.

7. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

(1) Die Rechnungssumme ist nach Maßgabe der Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern zur Zahlung an die WEB-WIKINGER GmbH fällig. Soweit nicht abweichend vereinbart, wird die Rechnungssumme 7 Tage nach Rechnungslegung fällig. Die WEB-WIKINGER GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Fremdleistungen (s.o. Ziff. 4) unverzüglich mit Entstehen der entsprechenden Fremdkosten und ungeachtet des Projektstandes im Übrigen in Rechnung zu stellen. Die WEB-WIKINGER GmbH ist ferner berechtigt, erbrachte Teilleistungen auch vor Gesamtfertigstellung des Auftrages abzurechnen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. Die WEB-WIKINGER GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber hierauf spätestens bei Rechnungsstellung gesondert hinzuweisen.

(3) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, steht dem Auftraggeber nicht zu.

(4) An den Auftraggeber gelieferte Arbeitsergebnisse verbleiben bis zum vollständigen Rechnungsausgleich im Eigentum der WEB-WIKINGER GmbH.

8. Haftung und Mängelgewährleistung

(1) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, handelt es sich bei den in den Auftragsunterlagen genannten Terminen um nach Möglichkeit zu realisierende Terminvorstellungen des Auftraggebers. Soweit hiervon abweichend verbindliche Vertragsfristen vereinbart werden, haftet die WEB-WIKINGER GmbH nur insoweit für deren Einhaltung, als etwaige Verzögerungen nicht auf Verursachung des Auftraggebers zurückzuführen sind, insbesondere wegen etwaiger Änderungswünsche oder verzögerter Anlieferung erforderlicher Vorlagen.

(2) Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren nach einem Jahr ab Übergabe der Arbeitsergebnisse. Dies gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Verletzung einer Garantie.

(3) Die WEB-WIKINGER GmbH haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Gehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Schadenersatzansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren nach einem Jahr ab Übergabe der Arbeitsergebnisse. Dies gilt auch für konkurrierende deckungsgleiche Ansprüche aus außervertraglicher Haftung.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern die WEB-WIKINGER GmbH zwingend gesetzlich haftet, nämlich bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

9. Referenznennung

(1) Die WEB-WIKINGER GmbH ist berechtigt, soweit nicht auf Wunsch des Auftraggebers anderes vereinbart wurde, den Auftraggeber und das mit dem Auftraggeber umgesetzte Projekt als Referenz – insbesondere durch entsprechende Darstellung auf der Website der WEB-WIKINGER GmbH und im Rahmen von Imagebroschüren – zu nennen. In diesem Zusammenhang ist die WEB-WIKINGERGmbHinsbesondere auch berechtigt, exemplarische Arbeitsproben zu veröffentlichen, soweit es sich dabei um für die Außendarstellung des Auftraggebers entwickelte Materialien handelt. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, durch Mitteilung gegenüber der WEB-WIKINGER GmbH in Textform seine Nennung als Referenz zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs steht der WEB-WIKINGERGmbHjedoch eine Aufbrauchfrist von sechs Monaten für zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits produzierte oder veröffentlichte Darstellungen zu.

10. Vertraulichkeit, Rückgabe von Unterlagen

(1) Die WEB-WIKINGER GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr ausschließlich aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen, die nicht anderweitig zugänglich oder bereits bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Die WEB-WIKINGER GmbH wird entsprechend erlangte Informationen nicht außerhalb des Vertragsverhältnisses zum Auftraggeber verwenden und sie nicht unbefugten Dritten zugänglich machen. Die WEB-WIKINGER GmbH wird alle Mitarbeiter, die Kenntnis von den entsprechenden Informationen erlangen, entsprechend verpflichten. Die Vertraulichkeitsvereinbarung endet 24 Monate nach Beendigung des jeweiligen Auftrags.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist die WEB-WIKINGER GmbH nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übergebene Unterlagen länger als vier Wochen nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Auf Verlangen des Auftraggebers in Textform sind die Unterlagen gegen Erstattung der mit der Rücksendung anfallenden Kosten an den Auftraggeber zurückzugeben.

11. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, Flensburg. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(2) Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der international-privatrechtlichen Kollisionsnormen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der getroffenen Vereinbarungen im Übrigen nicht.

Stand 04.07.2018